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Grundstückskaufvertrag § Rücktrittsrecht, Abwicklung & Inhalte

Der Grundstückskaufvertrag ist die Grundlage für den Eigentümerwechsel einer solchen Immobilie. Er unterliegt strengen rechtlichen Regelungen und birgt daher auch einige Risiken. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Inhalte eine solche Vereinbarung enthalten muss und wie die Abwicklung Grundstückskaufvertrag abläuft. Sie erhalten ebenso einen Überblick über Aspekte, die bei der Erstellung und Prüfung eines solchen Vertrages berücksichtigt werden müssen.

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Ein Beitrag der:
Immorecht Redaktion
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Rechtslage zum Grundstücks­kaufvertrag

Ein Grundstückskaufvertrag, auch Grundstücksvertrag genannt, stellt die rechtliche Grundlage für den Erwerb beziehungsweise den Verkauf einer Immobilie sowie von grundstücksgleichen Rechten (z.B.: Erbbaurecht) dar. Eine solche Vereinbarung erfordert in Deutschland gemäß § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Beurkundung durch einen Notar. Derjenige, der den Baugrund zum Kauf anbietet, überträgt das Eigentumsrecht am Grundstück an den Käufer. Dieser hingegen verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Preises. Wichtig ist hierbei auch, dass das entsprechende Grundstück nach § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bei der Übergabe keine Mängel aufweisen darf.

Rücktrittsrecht bei Kaufvertrag für Baugrund

Personen, die eigentlich ein Grundstück erwerben oder es verkaufen wollten, sich aber schließlich doch noch dagegen entscheiden, stellen sich die Frage, ob es überhaupt noch möglich ist, aus dem Grundstückskaufvertrag auszusteigen. Hierbei gibt es prinzipiell die Möglichkeit des Rücktrittsrechts, die vertraglich ausgemacht wird. Wer von einer Vereinbarung zum Grundstückskauf zurücktreten möchte, benötigt allerdings einen gesetzlich anerkannten Grund hierfür.

Dies können beim Erwerb eines Grundstücks zum Beispiel Rechts- oder Sachmängel sein, die der Verkäufer nicht beseitigen möchte. Dies wird gemäß § 440 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als Verweigerung der sogenannten Nacherfüllung (§ 439 BGB) angesehen und rechtfertigt den Rücktritt. Die exakten Bestimmungen für das Rücktrittsrecht im entsprechenden Einzelfall ergeben sich entweder aus dem Grundstückskaufvertrag selbst oder aus den gesetzlichen Vorgaben.

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Abwicklung Grundstücks­kaufvertrag durch Notar

Der Notar regelt die gesamte Abwicklung Grundstücksvertrag und übernimmt dabei zahlreiche Aufgaben. Auf der Basis eines Gesprächs mit den Vertragspartnern und der Prüfung des Grundbuches erstellt er zunächst einen Entwurf für den Grundstücksvertrag. Diesen muss er sowohl dem Käufer als auch dem aktuellen Eigentümer rechtzeitig übergeben. Während des Beurkundungstermins ist er für das Vorlesen und das Erklären der Inhalte zuständig.

Hierbei greift er auch mögliche Anliegen hinsichtlich Ergänzungen oder Änderungen der beiden Parteien auf. Im Anschluss an diesen Termin bekommen beide Seiten nochmals die Zeit, um den Grundstückskaufvertrag, beziehungsweise dessen Entwurf, nochmals prüfen zu lassen. Wenn die Vereinbarung dann tatsächlich unterzeichnet wird, muss der Notar ebenfalls anwesend sein.

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Wer muss den Notar bezahlen?
Grundsätzlich wird der Notar für einen Grundstückskaufvertrag vom Käufer ausgesucht. Dies bedeutet, dass er auch die Notarkosten begleichen muss. Da es allerdings zu diesem Aspekt keine rechtlichen Regelungen gibt, ist es auch möglich, dass der Verkäufer unter gewissen Voraussetzungen entweder Teile oder die kompletten Kosten übernimmt.

Kaufvertrag für Grundstücke: Form und Inhalt

Ein Kaufvertrag für ein Grundstück muss sich nach den Vorschriften für solche Vereinbarungen gemäß § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richten. Darin wird festgelegt, dass ein Grundstücksvertrag die Form der notariellen Beurkundung erfordert. Jeder Grundstückskaufvertrag muss zudem auch gewisse Bestandteile enthalten, damit der Immobilienkauf auch ordnungsgemäß und vor allem für beide Parteien gerecht abgewickelt werden kann.

So ist ein häufiger Bestandteil die Festsetzung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Auch Angaben zum aktuellen Eigentümer und dem Käufer, zum Kaufpreis sowie Informationen zum derzeitigen Grundbuchstandes müssen in einem Vertrag zum Grundstückskauf unbedingt gemacht werden. Richtlinien zum Rücktrittsrecht sind in einer solchen Vereinbarung ebenfalls oft vorhanden. Im Folgenden werden diese Inhalte näher erläutert:

  • aktueller Grundbuchstand
  • Details zum Kaufobjekt
  • Vormerkung der Auflassung im Grundbuch
  • Kaufpreis des Grundstücks
Inhalte des Grundstückskaufvertrags
Unsere Grafik verschafft Ihnen einen Überblick der Inhalte des Grundstückskaufvertrags.

Grundbuchstand und Informationen zur Immobilie

Für die Abwicklung Grundstückskaufvertrag muss der Notar den derzeitigen Grundbuchstand für die entsprechende Immobilie einsehen und dies auch in der Vereinbarung festhalten. Dies bedeutet, dass im Grundstücksvertrag die Bezeichnung des Grundbuches, die Blattnummer sowie das Datum, an dem es eingesehen wurde, enthalten sein müssen. Auch alle Informationen zur Immobilie, wie zum Beispiel die Größe oder etwaige Grunddienstbarkeiten, die im Grundbuch festgehalten sind, müssen auch im Kaufvertrag für das Grundstück angegeben sein.

Auflassungs­vormerkung bei Grundstücksverträgen

Die Auflassungsvormerkung ist unerlässlich bei einem Grundstückskaufvertrag. Denn der Käufer ist nach der Unterzeichnung nicht sofort im Grundbuch als neuer Eigentümer vermerkt. Diese Änderung wird erst nach der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und dem Nachweis an das Finanzamt, dass die Grunderwerbsteuer beglichen wurde, durchgeführt. Um den Käufer allerdings vor enormen Nachteilen, die innerhalb dieser Zeit auftreten können, zu schützen, wird im Grundstücksvertrag oft eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch vereinbart. Die Vormerkung im Grundbuch für den Käufer übernimmt dabei der Notar.

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Kaufvertrag Grundstück

Kaufpreis des Grundstücks

In einem Grundstückskaufvertrag muss die Höhe des Kaufpreises exakt angegeben werden. Auch das Datum, bis zu dem der Käufer den Betrag bezahlt haben muss, ist ein wichtiger Bestandteil eines Grundstücksvertrages. Es müssen in einer Vereinbarung zum Kauf einer solchen Immobilie auch die Kontodaten des Verkäufers, die Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises sowie weitere Zusatzerklärungen, die in diesem Zusammenhang relevant sind, enthalten sein.

Erstellung und Prüfung von Grundstücks­kaufverträgen

Wie auch bei anderen Kaufverträgen müssen auch bei einem Grundstückskaufvertrag gewisse Aspekte bei der Erstellung und Prüfung beachtet werden. Beide Vorgänge sind wichtig, um nach Vertragsschluss keine bösen Überraschungen zu erleben. So ist es sowohl bei der Erstellung als auch bei der Prüfung notwendig, auf Inhalte zu achten, die den Käufer oder den aktuellen Eigentümer in unangemessener Weise benachteiligen würden. Für die Prüfung haben beide Parteien zudem genügend Zeit, da sie den Entwurf bereits vor der Unterzeichnung erhalten.

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Kein Widerrufsrecht bei Grundstückskaufverträgen!
Beim Kauf einer Immobilie ist der Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen. Dies ergibt sich gemäß § 17 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) aus der relativ langen Bedenkzeit, für gewöhnlich zwei Wochen, bei Verträgen, die notariell beurkundet werden müssen.

Vereinbarung für Baugrundkauf erstellen

Bei der Erstellung eines Grundstückskaufvertrages müssen einige Dinge beachtet werden, damit dieser sowohl für den Käufer als auch für denjenigen, der das Baugrundstück verkaufen möchte, keine Nachteile bringt. Der Notar darf keine der beiden Parteien bevorzugen, da er zur Neutralität verpflichtet ist. Dies bedeutet, dass auch bei der Vertragserstellung darauf geachtet werden muss, dass die Vereinbarung im Interesse beider Seiten ist. Dementsprechend muss man zum Beispiel auf eine Klausel, die dem ehemaligen Eigentümer ein langes Nutzungsrecht einräumt, achten, wenn ein Grundstückskaufvertrag erstellt werden soll.

Grundstücksvertrag prüfen

Wer einen Baugrund kaufen beziehungsweise verkaufen möchte, sollte den Grundstückskaufvertrag nicht ohne eine sorgfältige Prüfung unterzeichnen. Die Vereinbarung für den Grundstückskauf genau prüfen zu lassen, ist auch deshalb ratsam, da man nur unter gewissen Voraussetzungen zurücktreten kann. Durch die Prüfung erkennen die beteiligten Personen noch vor dem Kauf/Verkauf, ob der Grundstücksvertrag Inhalte besitzt, die sich für sie im Nachhinein betrachtet als nachteilig erweisen könnten. Auch völlig unzulässige Klauseln können so rechtzeitig ausfindig gemacht werden.

So kann Sie ein Anwalt unterstützen

Ein Grundstückskaufvertrag ist für die beteiligten Personen keine einfache Angelegenheit. Vor allem durch die relativ strengen rechtlichen Vorgaben für solche Vereinbarungen ist es deshalb empfehlenswert, sich von einem Anwalt in diesem Bereich über die gesetzlichen Bestimmungen beraten zu lassen. Zudem kann ein Anwaltsnotar auch die Erstellung des Grundstücksvertrages übernehmen und diesen auch für Sie beglaubigen. Bei Unsicherheiten in Bezug auf die Vereinbarung hilft die Prüfung durch einen entsprechenden Juristen dabei, mögliche nachteilige Inhalte sofort zu erkennen. Auch nach der Unterzeichnung unterstützt Sie ein Rechtsanwalt, zum Beispiel bei der Änderung im Grundbuch.

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FAQ: Grundstücks­kaufvertrag

In einem Grundstücksvertrag werden Informationen zum Grundstück festgehalten. Auch der Kaufpreis und bis zu welchem Datum dieser gezahlt werden muss, ist ein unerlässlicher Bestandteil einer solchen Vereinbarung. Oft wird auch noch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch ausgemacht.
Der Kaufvertrag für ein Grundstück muss gemäß § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches notariell beglaubigt werden, um rechtswirksam zu sein. Dies bedeutet, dass sowohl der Verkäufer als auch der zukünftige Eigentümer in Anwesenheit eines Notars die Vereinbarung unterschreiben müssen.
Ja, man kann von einem Vertrag für den Kauf eines Grundstücks zurücktreten. Dies ist allerdings nur durch eine Begründung möglich. Ein Widerrufsrecht ist zudem bei einem Grundstücksvertrag gänzlich ausgeschlossen.
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